Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF, zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen, barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurden die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der aktuell gültigen Version 2.2, Konformitätsstufe AA, so weit wie möglich berücksichtigt. Maßgeblich sind zudem die Vorgaben gemäß dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

Diese Erklärung gilt für die Website:
https://laser-geschenke.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar. Die nachfolgend beschriebenen Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Die Website wird als Webshop für personalisierte Geschenke aus Holz, Gravurprodukte, Geschenkideen, Rohmaterialien und individuell gestaltbare Produkte betrieben. Auf der Website sind insbesondere Produktseiten, Kategorien, Warenkorb, Kundenkonto, Kontaktinformationen, rechtliche Informationen und Bestellprozesse enthalten.

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der technischen und redaktionellen Optimierung der Website wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

Ausreichende Kontrastverhältnisse

Die Kontrastverhältnisse von Texten, Bedienelementen und relevanten visuellen Inhalten wurden größtenteils, wo technisch möglich, angepasst. Dabei wurden die Anforderungen der WCAG 2.2 AA berücksichtigt:

  • mindestens 4,5:1 für normalen Text,
  • mindestens 3:1 für große Schrift bzw. große Bedienelemente ab 24 px oder vergleichbarer Darstellungsgröße.

Alternative Texte für Bilder

Für einen Teil der Bilder mit relevantem Informationsgehalt wurden bereits aussagekräftige Alternativtexte ergänzt. Rein dekorative Bilder sollen mit leeren ALT-Texten ausgezeichnet werden, damit sie von Screenreadern übersprungen werden und keine unnötigen Informationen ausgeben.

Die redaktionelle Überprüfung und Ergänzung der Alternativtexte erfolgt laufend, insbesondere bei Produktbildern, Kategoriebildern und sonstigen Bildern mit inhaltlicher Aussage.

Korrekte Überschriftenstruktur

Die Überschriftenstruktur der Website wurde überarbeitet. Pro Seite wird nur eine Hauptüberschrift der Ebene H1 verwendet. Weitere Überschriften folgen in einer logischen, absteigenden Reihenfolge.

Eine konsistente Überschriftenhierarchie unterstützt insbesondere Screenreader-Nutzer:innen bei der Orientierung und Navigation innerhalb der Seiteninhalte.

Erkennbarkeit von Links

Links werden bei Hover und Tastaturfokus nicht ausschließlich über Farbe gekennzeichnet, sondern zusätzlich durch eine Unterstreichung hervorgehoben. Dadurch sind interaktive Textelemente auch für Nutzer:innen besser erkennbar, die Farben nur eingeschränkt wahrnehmen können oder auf eine klare visuelle Orientierung angewiesen sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen

Nach derzeitiger Einschätzung können insbesondere folgende Inhalte, Funktionen oder Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein:

Produktvarianten, Personalisierungs- und Auswahlfunktionen

Interaktive Elemente zur Produktauswahl, Personalisierung, Mengenauswahl oder Konfiguration können möglicherweise nicht in allen Fällen vollständig per Tastatur bedienbar oder für assistive Technologien eindeutig beschriftet sein.

Bilder und Alternativtexte

Nicht alle Bilder auf der Website verfügen derzeit über geeignete Alternativtexte. Dies betrifft insbesondere Produktbilder, Kategoriebilder, dekorative Grafiken oder redaktionelle Bilder. Bei einzelnen Bildern kann der Alternativtext fehlen, zu allgemein formuliert sein oder nicht eindeutig zwischen inhaltlich relevanten und rein dekorativen Bildern unterscheiden.

Dadurch können Informationen, die visuell vermittelt werden, für Nutzer:innen von Screenreadern möglicherweise nicht vollständig erfassbar sein. Die Prüfung und Ergänzung der Alternativtexte erfolgt laufend im Rahmen der redaktionellen Pflege.

Warenkorb und Checkout-Prozess

Im Bestellprozess können einzelne Formularfelder, Fehlermeldungen, dynamische Statusmeldungen oder Pflichtfeldhinweise möglicherweise nicht vollständig programmatisch zugeordnet sein. Dies betrifft insbesondere Anforderungen an Formularbeschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, Fokusführung und Screenreader-Ausgabe.

Navigation, Menüs und Filterfunktionen

Die umfangreiche Shop-Navigation mit Kategorien und Unterkategorien kann in einzelnen Zuständen Einschränkungen bei Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge, sichtbarem Fokus oder Screenreader-Ausgabe aufweisen.

Visuelle Hervorhebungen und nicht-textliche Informationen

Informationen, die visuell über Farbe, Streichpreise, Hervorhebungen, Symbole oder Positionierung vermittelt werden, können in Einzelfällen noch nicht vollständig zusätzlich textlich oder programmatisch erkennbar sein. Dies betrifft insbesondere dynamische Preis-, Rabatt-, Status- oder Verfügbarkeitsinformationen.

Dynamische Inhalte und Statusmeldungen

Inhalte wie Warenkorb-Aktualisierungen, Produktmeldungen, Newsletter-Anmeldung, Pop-ups, Cookie-Hinweise oder Fehlermeldungen können möglicherweise nicht immer automatisch und korrekt an Screenreader übermittelt werden.

Eingebundene Drittanbieter-Komponenten

Einzelne eingebundene Dienste, etwa Zahlungsanbieter, Analyse- und Trackingdienste, Social-Media-Elemente, Newsletter-Funktionen, Cookie-Banner oder externe Shop-Plugins, können nicht vollständig durch uns kontrolliert werden und können Einschränkungen hinsichtlich Tastaturbedienung, Fokusführung oder Screenreader-Kompatibilität aufweisen.

Drittanbieter-Widgets müssen grundsätzlich denselben Anforderungen an Tastaturbedienbarkeit, Beschriftung und Fokusverhalten entsprechen wie eigene Komponenten.

Semantik und ARIA-Auszeichnungen

Auf einzelnen Seiten können Landmark-Struktur, Linktexte oder ARIA-Auszeichnungen noch optimiert werden. Eine klare semantische Struktur ist wesentlich, damit Nutzer:innen assistiver Technologien Inhalte effizient verstehen und navigieren können.

Die genannten Punkte orientieren sich an den zentralen Anforderungen der WCAG 2.2 AA, insbesondere an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese vier Prinzipien bilden die Grundlage barrierefreier Webangebote.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Für folgende Inhalte kann vorübergehend eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht werden, sofern eine sofortige vollständige Umstellung wirtschaftlich, technisch oder organisatorisch nicht zumutbar ist:

  • Ältere Inhalte, Produktdaten, Bilder oder redaktionelle Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt oder veröffentlicht wurden und nicht unmittelbar für den aktuellen Kaufabschluss erforderlich sind.
  • Ältere PDF-, Office- oder sonstige Download-Dokumente, sofern diese nur archivierenden oder ergänzenden Charakter haben.
  • Historisch gewachsene Shop-Komponenten oder Drittanbieter-Erweiterungen, deren vollständige barrierefreie Anpassung nur durch Austausch, Neuentwicklung oder erhebliche technische Umstellung möglich ist.
  • Produktbilder und Alttexte in größerem Umfang, deren nachträgliche redaktionelle Überarbeitung schrittweise erfolgt.

Die Bewertung einer unverhältnismäßigen Belastung wird regelmäßig überprüft. Neue Inhalte und neue Funktionen sollen nach Möglichkeit von Beginn an barrierearm bzw. barrierefrei umgesetzt werden. Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess und muss bei technischen und redaktionellen Änderungen laufend berücksichtigt werden.

3. Nicht im Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte fallen nach derzeitiger Einschätzung nicht oder nur eingeschränkt in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Inhalte Dritter, die nicht von LasunikA e.U. entwickelt, finanziert oder kontrolliert werden, etwa eingebundene externe Dienste, Zahlungsanbieter, Social-Media-Inhalte, Tracking- oder Analysefunktionen.
  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsprozesse, Kaufentscheidungen oder den aktuellen Bestellvorgang erforderlich sind.
  • Externe Plattformen oder Inhalte, auf die lediglich verlinkt wird und auf deren technische Umsetzung LasunikA e.U. keinen Einfluss hat.

Die Korrektur der identifizierten Barrieren erfolgt laufend im Rahmen der technischen, gestalterischen und redaktionellen Weiterentwicklung der Website.

Barrierefreie Alternativen

Sollten Sie auf Inhalte stoßen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, bieten wir Ihnen gerne alternative Zugangsmöglichkeiten an. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter:
office@laser-geschenke.com

oder telefonisch unter:
+43 676 9217 663

Wir bemühen uns, die angeforderten Informationen in einem für Sie geeigneten Format bereitzustellen, zum Beispiel als Textversion, barrierearme Datei, E-Mail-Auskunft oder telefonische Auskunft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung nach WCAG 2.2, einer Prüfung öffentlich zugänglicher Website-Inhalte sowie der derzeit verfügbaren Informationen zur Website erstellt.

Letzte Überprüfung: 05.05.2026

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Barrieren auf unserer Website entdecken oder Hilfe beim Zugang zu Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

LasunikA e.U.
Eva Wimmer
Auerbach 7
5224 Auerbach
Österreich

E-Mail: office@laser-geschenke.com
Telefon: +43 676 9217 663
Website: https://laser-geschenke.com

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die betroffene URL an. Hilfreich sind außerdem Informationen zum verwendeten Gerät, Browser, Betriebssystem und gegebenenfalls zur verwendeten assistiven Technologie, zum Beispiel Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Tastaturnavigation.

Wir bemühen uns um eine rasche Prüfung, Klärung und Rückmeldung.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Für Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), insbesondere im Zusammenhang mit Online-Shops und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, ist in Österreich die Marktüberwachung beim Sozialministeriumservice zuständig. Das Sozialministerium nennt Online-Shops ausdrücklich als vom BaFG erfassten Bereich.

Informationen für Verbraucher:innen und Hinweisgeber:innen stellt das Sozialministeriumservice bereit:
Sozialministeriumservice – Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit

Für Beschwerden nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), insbesondere betreffend Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes, ist die Beschwerdestelle des Bundes bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zuständig. Die FFG ist laut digitalbarrierefrei.at die Beschwerdestelle des Bundes für digitale Barrierefreiheit.

Online-Beschwerdeformular der FFG:
https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerdestelle/kontaktformular-beschwerdestelle